Verwaltung
Unsere Verwaltungsmitarbeiterin steht Ihnen gern bei allen Fragen in den Öffnungszeiten zur Verfügung.
Die Friedhofsverwaltung Oßling wird ebenfalls durch unser Pfarramt betreut.
Öffnungszeiten des Pfarramtes:
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Urlaubszeiten auf der Startseite beachten.
Erreichbarkeit des Inneren Dienstes:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kontakt:
Telefon Pfarramt: 035792 50212
Telefon Innerer Dienst: 035792 595092
Fax: 035792 51742
E-Mail: kg.ossling@evlks.de
FAQ´s zur Verwaltung
Kann ich meine Ortskirchensteuer (Kirchgeld) in Bar begleichen?
Kann ich die Friedhofsgebühren in Bar begleichen?
Sind Einsichtnahmen in Kirchenbücher möglich?
Darf das Pfarramt eine amtliche Beglaubigung vornehmen?
An wen kann ich mich in einem Trauerfall wenden?
Ist eine Mitgliedschaft auch möglich, wenn ich nicht im Gebiet der Kirchgemeinde wohne?
Gemäß § 25 Kirchgemeindeverordnung hat die Kirchgemeindeverwaltung
- das Gemeindegliederverzeichnis zu führen,
- das Akten- und Archivwesen der Kirchgemeinde zu führen,
- unbeschadet der besonderen Verantwortung des Kirchenbuchführers eine ordnungsgemäße Führung der Kirchenbücher zu gewährleisten,
- das Besitzstandsverzeichnis (vgl. § 41 Abs. 5) und das Inventarverzeichnis (vgl. § 41 Abs. 6) zu führen,
- die Ortskirchensteuer (Kirchgeld) ordnungsgemäß festzusetzen und einzuheben,
- unbeschadet der besonderen Verantwortung des Kirchkassierers für die ordnungsgemäße Führung des Kassen- und Rechnungswesens der Kirchgemeinde sowie für die Verwaltung des Vermögens der Kirchgemeinde, des Kirchenlehens, des Kirchenärars sowie der geistlichen Lehen zu sorgen,
- gemäß den Beschlüssen des Kirchenvorstandes die nötigen Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung kirchlicher Gebäude zu veranlassen sowie Miet-, Pacht-, Erbbaurechts- und sonstige Verträge über kirchliche Grundstücke, Gebäude und Räumlichkeiten vorzubereiten und zu betreuen,
- für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtungen der Kirchgemeinde zu sorgen.