Kirchenvorstandswahl

Bekanntmachung der Kirchenvorstandswahl am 13. September 2026 und Aufruf zur Abgabe von Wahlvorschlägen

Am 13.09.2026, an welchem wir Erntedank feiern, wird für die nächsten sechs Jahre ein neuer Kirchenvorstand für die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oßling gewählt werden.

Sehr wichtig ist, dass sich noch Kandidaten finden, die sich zur Wahl für diese wichtige verantwortungsvolle Arbeit in unserer Kirchgemeinde bereiterklären. Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf wahlberechtigten Kirchgemeindegliedern unterschrieben
sein. Im Wahlvorschlag müssen Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift benannt werden. Vorgeschlagen und berufen werden darf nur, wer sich bereit erklärt, das vorgeschriebene Gelöbnis als Kirchenvorsteher/-in abzulegen. Ein Muster für einen Wahlvorschlag steht auf unserer Website unter kgo-online.de/kirchenvorstandswahl zur Verfügung.

Wahlvorschläge müssen in Schriftform bis zum 02.08.2026 beim Kirchenvorstand eingegangen sein. Alle später eingehenden Wahlvorschläge werden nicht mehr berücksichtigt. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden vom Kirchenvorstand bis zum 13.08.2026 über die Website und das Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Die Wahl findet nach dem Gottesdienst (9 Uhr) am 13.09.2026 in unserer Oßlinger Kirche (Kirchweg 2, 01920 Oßling) in geheimer Abstimmung statt.

Alle konfirmierten Kirchgemeindeglieder sind grundsätzlich wahlberechtigt. Gemäß der landeskirchlichen Kirchenvorstandsbildungsordnung wird das Verzeichnis der Kirchgemeindeglieder, die wahlberechtigt sind, vom 14.06.2026 bis zum 05.07.2026 zu den Öffnungszeiten montags bis freitags von 9 Uhr bis 11 Uhr (mit Ausnahme des 02.07. und 03.07.) und donnerstags von
14 Uhr bis 17 Uhr im Pfarramt Oßling (Kirchweg 6, 01920 Oßling) zur Einsicht und persönlichen Überprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit ausliegen. Auch außerhalb dieses Zeitraumes kann bis zum Dienstschluss des 04.09.2026 (Schließung der Wählerliste)
Einsicht nach Absprache genommen werden. Jeder Wahlberechtigte kann bis zum 16.08.2026 begründet Einspruch gegen die Vollständigkeit oder Richtigkeit von Eintragungen in der Wählerliste einlegen. Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich beim
Ev.-Luth. Kirchenvorstand Oßling (Kirchweg 6, 01920 Oßling) oder in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form beim Regionalkirchenamt Dresden (Kreuzstraße 7, 01067 Dresden) möglich. Eine E-Mail genügt nicht.

Es besteht auf Antrag hin auch die Möglichkeit der Briefwahl. Wahlberechtigte, die von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen bis spätestens 08.09.2026 mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand die Ausstellung eines Wahlscheins beantragen.

Bitte tragen Sie die Arbeit des Kirchenvorstandes mit im Gebet, ebenso auch das Zustandekommen der Wahl. Fünf Kirchgemeindeglieder sind zu wählen, zwei werden dann noch berufen.

Ihr / Euer Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oßling