Trauung
Trauungen, Gottesdienste zur Eheschließung (GDzE) werden – wie alle Amtshandlungen – in der Kirchgemeinde angemeldet, welcher man hauptwohnsitzmäßig angehört. Wenn Sie im Bereich unserer Kirchgemeinde wohnen, wenden Sie sich gern während der Öffnungszeiten an die Verwaltung. Es ist ein Anmeldeformular auszufüllen. Dazu werden benötigt:
- Personenangaben zum Paares
- Angaben zu den kirchlichen Amtshandlungen: Datum und Ort von Taufe und Konfirmation
- Kopie der Eheschließungsurkunde, falls Sie bereits standesamtlich verheiratet sind
- Unterschriften der beiden Partner
Auch wenn die Trauung / der GDzE in einer anderen Kirchgemeinde stattfinden soll, erfolgt die Anmeldung in unserer Verwaltung. Das Aufgebotsprotokoll wird in diesem Fall an die entsprechende Gemeinde weitergeleitet.
Leider ist eine standesamtliche Eheschließung, unabhängig oder verbunden mit einer kirchlichen Trauung, in unserer Kirche nicht möglich.
Unsere Landeskirche richtet sich am Grundsatz Luthers „Die Ehe ist ein weltlich Ding.“ aus, wonach die standesamtliche Ehe vor der kirchlichen Trauung geschehen sollte.